31.07.2005
–
Bundesverband
Tipps die sich lohnen
Neue Anforderungen für die Rechnungslegung / Eine in Word eingebaute Excel-Tabelle rechnet alle Rechnungspositionen selbständig aus und ermittelt auch die Umsatzsteuer
Seit dem Steueränderungsgesetz vom November 2003 gelten neue Anforderungen für die Rechnungslegung. Unter anderem müssen vom Aussteller nicht nur alle Namen und Anschriften genannt werden. Er muss auch eine Steuer- bzw.
Umsatzsteuer-Ident-Nr. angeben, der Rechnung eine fortlaufende Nummer geben sowie die einzelnen Steuersätze aufführen bzw. den Hinweis auf eine eventuelle Steuerbefreiung.
Ganz schön kompliziert? aber nur halb so wild, wenn man unseren Satz mit den wichtigsten Rechnungen und Gutschriften nach neuen steuerlichen Vorschriften auf Office-Basis heruntergeladen hat. Alle wichtigen Rechnungselemente sind hier schon als aktive Eingabefelder vorgegeben, so dass Sie nur den Beschreibungen folgen müssen. Und das Beste ist: Die in
das Word eingebaute Excel-Tabelle rechnet alle Rechnungspositionen selbständig aus und ermittelt auch die Umsatzsteuer:
7 verschiedene Rechnungsvorlagen nach neuen steuerlichen Vorschriften
www.formblitz.de
Quelle: Formblitz