Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband ergebnislos abgebrochen
Kaum Entgegenkommen
Obwohl die Vergütungsforderungen der Physiotherapieverbände fundiert begründet vorgetragen wurden, signalisierte der GKV-SV kaum Entgegenkommen und beharrte auf seinem Angebot einer Vergütungssteigerung in Höhe von ca. 2,5 Prozent. Aus Sicht der Physiotherapieverbände ist dies ein nicht akzeptables Angebot.
Dringende Korrekturen
Zur Erinnerung: Für die Physiotherapieverbände ging es im Wesentlichen um zwei Punkte bei den Verhandlungen: Zum einen ging es um dringend notwendige Korrekturen an den von der Schiedsstelle festgesetzten Kriterien für die Ermittlung der Höhe der angemessenen Vergütung, zum anderen um den Ausgleich der seit dem 01. April 2021 gestiegenen Personal-, Sach- und Raumkosten. Denn: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Höhe der Vergütung für Leistungserbringer von Heilmitteln nicht prospektiv, wie beispielsweise bei Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, d. h. mit Blick in die Zukunft gerichtet, sondern retrospektiv, also mit Blick zurück zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des letzten Vergütungsabschlusses, verhandelt wird.
Dramatische Entwicklung
Eine Vergütungssteigerung in der vom GKV-SV angebotenen Höhe ist insbesondere angesichts der dramatischen Entwicklung der Energiekosten nicht im Ansatz kostendeckend. Im Gegenteil: Da der Ausgleich der Kostensteigerungen gesetzlich immer erst rückwirkend erfolgt, sind wieder einmal Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber bei den rasant steigenden Kosten gezwungen – gerade im Bereich Energie – massiv in Vorleistung zu gehen. Die meisten Praxen mit ihren im Verhältnis zum Gesamtumsatz hohen Energiekosten bzw. Praxen mit einem hohen Anteil energieintensiver Behandlungsmaßnahmen (z. B. beheizte Bewegungsbäder) werden mit Blick auf die aktuell stark steigenden Energie- und Sachkosten in Kürze an ihre finanziellen Grenzen stoßen.
Daraus resultierende Konsequenz
Eine Konsequenz daraus wird sein, dass das Angebot bestimmter energieintensiver Therapiemaßnahmen eingeschränkt werden muss. Das ist weder im Sinne der Sicherstellung der therapeutischen Versorgung noch im Sinne der mehr als 160.000 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der ambulanten Versorgung.
Weitere Forderungen
Neben der Forderung einer allgemeinen Vergütungserhöhung wurde auch über weitere Positionen wie z. B. den Aufwand für Hausbesuche im speziellen und eine von den gesetzlichen Krankenversicherern zu zahlende Hygienepauschale verhandelt. Auch hier konnte leider keine Einigung erzielt werden. Weitere Informationen zum Verhandlungsverlauf und über die nächsten Schritte werden die Physiotherapieverbände in der nächsten Woche veröffentlichen.