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21.05.2007 – Bundesverband

Versicherungsschutz für Tätigkeiten ohne ärztliche Verordnung

Über unseren Versicherungsmakler, die Firma Vohrer & Vohrer GmbH & Co. KG in Stuttgart, erreicht uns die Stellungnahme eines Versicherungsunternehmens zur Frage der Haftpflichtversicherung für Physiotherapeuten, die mit Heilpraktikererlaubnis ohne ärztliche Verordnung tätig werden. Durch die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006 gewinnt diese Frage immer mehr an Bedeutung. Die Antwort des Versicherungsunternehmens war eindeutig:

Sofern bei einem Versicherungsunternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung in der Eigenschaft als Physiotherapeut besteht, gilt dieser Versicherungsschutz grundsätzlich auch für Tätigkeiten ohne ärztliche Verordnung, soweit es den physiotherapeutischen Bereich betrifft. Kein Versicherungsschutz besteht für Tätigkeiten im Sinne von § 1 Heilpraktikergesetz, die über den Bereich der Physiotherapie hinausgehen.

Dennoch empfiehlt unser Versicherungsmakler, in jedem Einzelfall eine Abstimmung mit dem entsprechenden Versicherer vorzunehmen.