Weitere Informationen vom Forum Physiotherapie am <font color=\"red\">Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2008</font>
- Gutes Geld für gute Leistungen
- Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - Modellvorhaben nach §63 SGB V
Pausengespräche beim ZVK-Seminar
Gutes Geld für gute Leistungen
Über die Mitgliedschaft des ZVK in der WCPT (World Confederation of Physical Therapy), Region Europa sind die Beziehungen vor allem zu den Vertretern der deutschsprachigen Physiotherapieverbände sehr eng und freundschaftlich. Daher war es für Silvia Mériaux-Kratochvila, Vorsitzende von Physio Austria und Erika Omega Huber, Präsidentin von Physio Swiss eine Ehrensache der Einladung von Ulrike Steinecke zum Hauptstadtkongress zu folgen und am ZVK-Seminar ein Referat für den Blick über den Tellerrand zu übernehmen.
In Ihrem Vortrag "Struktur und Grundlagen der physiotherapeutischen Leistungserbringung in Österreich" erläuterte Frau Mériaux-Kratochvila zunächst die gesundheitspolitischen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen in denen österreichische Physiotherapeuten ihre Leistungen erbringen. In Österreich gibt es sogenannte Wahltherapeuten und Vertragstherapeuten.
Silvia Mériaux-Kratochvila Vorsitzende Physio Austria
Vertragstherapeuten haben wie in Deutschland auch, einen Vertrag mit der Krankenkasse und sind dann an die Vertragskonditionen gebunden. Daneben gibt es Wahltherapeuten, die mit den Patienten einen Behandlungsvertrag schließen, unabhängig davon, wieviel der Patient letztendlich von seiner Krankenkasse zurückerstattet bekommt. Die überwiegende Zahl der Therapeuten sind Wahltherapeuten. Physio Austria ist keine gesetzliche Interessenvertretung. Die Akzeptanz von Physio Austria als Verhandlungspartner durch die Kassen beruht auf "good will".
Der Vorteil: Ein einziger kompetenter Ansprechpartner für Einzelverträge. Physiotherapeuten im Wahlbereich sind keine Vertragspartner und damit auch keine Verhandlungspartner aus Sicht der Gesetzlichen Krankenkassen.
Erika Omega Huber Prasidentin Physio Swiss
In Ihrem Vortrag "Gutes Geld für gute Leistung - aktuelle Situation in der Schweiz" beschrieb Erika Omega Huber für die Schweiz die Struktur der physiotherapeutischen Leistungserbringung. Ähnlich wie in Deutschland ist die Physiotherapie in der Schweiz in der obligatorischen Grundversicherung als Leistung aufgeführt. Der Physiotherapeut steht in einer Dreiecksbeziehung mit Arzt und Kostenträger (Krankenkasse, Unfall-, Invaliden-, oder Militärversicherung). Der Arzt stellt eine Verordnung für Physiotherapie aus: Er gibt das globale Behandlungsziel vor und legt die Anzahl Sitzungen fest (in der Regel 9 Sitzungen, die maximal mögliche Anzahl Sitzungen/Verordnung gemäss Krankenversicherungsgesetz). Der Kostenträger übernimmt die ersten 9 Sitzungen ohne Kostengutsprache, für die weiteren Sitzungen muss die ärztliche Verordnung dem Kostenträger eingereicht werden. Der Kostenträger entscheidet, ob er die weiteren Sitzungen übernimmt oder nicht. Reagiert der Kostenträger innert 10 Arbeitstagen nicht auf den Antrag auf Kostengutsprache gilt sie als stillschweigend genehmigt. Der Schweizer Physiotherapie Verband verhandelt mit den Kostenträgern den Tarifvertrag, mit dem nachher zu Lasten der Kostenträger abgerechnet werden kann. Der Tarifvertrag beinhaltet eine Tarifstruktur (einzelne Leistungspositionen), die zugeordneten Taxpunkte (Bewertung der Leistung) und den Taxpunktwert (Preis für die Leistung).
Silvia Mériaux-Kratochvila, Erika Omega Huber, Ulrike Steinecke
Das Referat von Erika Omega Huber steht zum Download bereit, das Referat von Silvia Mériaux-Kratochvila folgt in Kürze.
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