27.08.2006
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Bundesverband
Wenn Autovermieter Unfallopfer abzocken
Bei Unfallersatzwagen haben sich viele Autovermieter auf eine spätmittelalterliche Form der Wegelagerei verlegt.
Der Schreck ist groß, der Schaden ist beträchtlich, doch zum Glück ist niemand verletzt. Auch der Unfallverursacher hat seine Schuld eingestanden. Bleibt nur noch der Weg zum Autovermieter, um den Ersatzwagen zu beschaffen. Die Rechnung geht ja an die gegnerische Haftpflicht.
Doch halt! Erst einmal sollte man auf die Preisliste schauen, denn bei Unfallersatzwagen haben sich viele Autovermieter auf eine spätmittelalterliche Form der Wegelagerei verlegt. Viele Unfallopfer gelten offensichtlich als besonders ahnungslos oder sogar dumm. Bis zu 200 % überschreiten die Unfall-Tarife den Normaltarif, ohne erkennbaren Grund. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einem Fall sogar eine Überschreitung von 465 % moniert. Der Kunde zahlt - arglos! In festem Vertrauen auf die Zahlungsbereitschaft der Haftpflicht. Doch die blecht nur, was allgemein üblich ist. Auf dem Rest bleibt das Unfallopfer sitzen.
Doch der BGH hat jetzt dieser Form der Abzocke einen Riegel vorgeschoben. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil müssen Autovermieter ihre Kunden \"deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen\", dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die so genannten Unfallersatztarife möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet. Tun sie das nicht, bleiben die Vermieter in der Regel auf ihren überhöhten Forderungen sitzen. Es sei denn, die Kunden akzeptieren die teureren Tarife und sind bereit, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen.
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