03.11.2015
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Bundesverband
Zentrale Prüfstelle Prävention behebt Verfahrensfehler
Einige Mitglieder haben uns gemeldet, dass die Zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) der Krankenkassen eingereichte Kurse ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt hatten.
Nach Recherchen und Gesprächen sowie einer internen, fachlichen Prüfung konnten wir gemeinsam mit den Verantwortlichen der ZPP den Grund dafür feststellen: Aufgrund eines Verfahrensfehlers hat die ZPP in Einzelfällen die therapeutische Ausbildung in der ehemaligen DDR nicht als ausreichende Qualifizierung für Präventionskurse anerkannt. Diesen Fehler hat die ZPP nach unserem Hinweis umgehend behoben und die Betroffenen entsprechend informiert. Dabei handelte es sich um einzelne Betroffene aus Sachsen und Berlin.
Bei allem zusätzlichen Aufwand für unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Registrierung der Präventionskurse in dieser bundesweiten Datenbank ist es ein kleines Licht am Ende des Tunnels, wenn Probleme auf Zuruf gelöst werden können. "Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, auftretende Probleme bei der Anerkennung schnellstmöglich im direkten Kontakt mit unseren Ansprechpartnern bei der ZPP zu lösen", erklärt Michael N. Preibsch, stellvertretender Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie.