Zwischenmeldung zur Hygienepauschale
Das Ministerium strebt aber wohl eine alternative Regelung für die Hygienepauschale mithilfe einer gesetzlichen Änderung des Sozialgesetzbuchs V an. Danach sollen die Vertragsparteien des Bundesrahmenvertrages diese Position verpflichtend verhandeln. Mit dieser Gesetzesänderung wären der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände dann verpflichtet, sich über die Höhe der Pauschale vertraglich zu verständigen. Ob und wann diese gesetzliche Neuregelung in Kraft trifft, ist aktuell noch offen, genauso wie eine Regelung für die Vergütung des Hygieneaufwandes für die Übergangszeit nach dem 30. Juni 2022.
Für PHYSIO-DEUTSCHLAND steht fest: In den Praxen besteht über den 30. Juni 2022 hinaus erhöhter Aufwand für Hygiene. "Die damit verbundene finanzielle Belastung darf bis zur Neuregelung der Hygienepauschale keinesfalls allein auf den Schultern der Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern lasten“, betont Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Wir werden weiter berichten.